Willkommen auf der Homepage der MAV
Sie sind Beschäftigte einer Kirchengemeinde im Bezirk oder des Kirchenbezirks Herrenberg selbst?
Dann stehen wir Ihnen als MAV mit Rat und Tat zur Seite, immer wenn Fragen und Probleme auftauchen, die im Zusammenhang mit Ihrer Arbeit stehen. Wir beraten, unterstützen, vermitteln – und möchten Sie ermutigen, diese Chance zu nutzen.
Selbstverständlich behandeln wir alle Angelegenheiten vertraulich. Als Mitglieder der MAV unterliegen wir der Schweigepflicht.

Ulrich Feige ; Eva-Maria Hiller-Thoß; Birgit Weinmann; Anja Schilling; Renate Wiedmann; Chris Schmid; Simon Wöhrbach
Sie können sich gerne vertrauensvoll an eine/einen von uns wenden (Bild von links nach rechts):
- Ulrich Feige, Bezirkskantor, Tel. 0 70 32 / 94 34 27
- Eva-Maria Hiller-Thoß, Kindergartenfachberaterin,
Tel. 0 70 32 / 2 32 69 - Birgit Weinmann, Pfarramtssekretärin
Tel. 07452 / 7 90 870 oder 07452 / 7 87 14 - Anja Schilling, Verwaltungsangestellte
Tel. 07032 / 9 52 83 - Renate Wiedmann, Pfarramtssekretärin
Tel. 07032/9597-422 oder 07457/91316 - Chris Schmid, Krankenschwester,
Tel. 0 70 32 / 9 52 83 - Simon Wöhrbach, Jugendreferent
Tel. 07032 / 55 43
1. Vorsitzender der MAV
Ulrich Feige
2. Vorsitzende der MAV
Chris Schmid
Geschäftsführender Ausschuss
Ulrich Feige
Eva-Maria Hiller-Thoß
Chris Schmid
Gleichstellungsbeauftragte MAV
Eva-Maria Hiller-Thoß
Allgemeines: Aufgaben der Mitarbeitervertretung
Die Mitarbeitervertretung (MAV) ist der Betriebsrat der Kirche. Sieben Beschäftigte im Kirchenbezirk Herrenberg werden als berufliche Interessensvertretung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für eine Legislaturperiode von vier Jahren gewählt.
Wie jeder Betriebsrat auch, hat die MAV darauf zu achten, dass in Bezug auf das Arbeitsverhältnis geltende Gesetze und Verordnungen eingehalten werden. Beschwerden, Anfragen und Anregungen von Beschäftigten hat die MAV entgegenzunehmen und gegebenenfalls mit der Dienststellenleitung (zumeist der Kirchengemeinderat oder das Pfarramt) auf deren Erledigung hinzuwirken.
Im Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) sind viele speziellen Fälle von Mitbestimmung bzw. Mitberatung geregelt. Das MVG kann auf der Seite der LakiMAV (siehe unten stehender Link) eingesehen werden.
Der häufigste Vorgang für die MAV ist die Mitbestimmung bei allen Personal-Angelegenheiten, bei Einstellung, Eingruppierung und Kündigung.
Alle Maßnahmen des Arbeitgebers, die der Mitbestimmung der MAV unterliegen, sind unwirksam, wenn die MAV dabei übergangen wurde.