Aktuelle Informationen aus der MAV
Übertragung des Resturlaubs bei Geburt eines Kindes
Der verbleibende restliche Erholungsurlaub kann auf die Zeit nach dem Ende der Elternzeit übertragen werden und verfällt nicht.
Wird während der ersten Elternzeit ein weiteres Kind geboren, verlängert sich der Übertragungszeitraum.
Gewährung von Gehaltsvorschüssen
Kirchliche MitarbeiterInnen haben die Möglichkeit, in besonderen Fällen einen Gehaltsvorschuss in Anspruch zu nehmen. Hierbei gilt (mit wenigen Ausnahmen) die entsprechende Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums.
Gründe können zum Beispiel se
- Wohnungswechsel aus zwingendem Anlass
- Beschaffung von Hausrat (erstmalig, bei Heirat, bei ungedecktem Verlust durch Diebstahl, Brand oder Wasserschaden)
- Aufwendungen bei Krankheits-, Geburts- oder Todesfall
- die Anschaffung eines dienstlich anerkannten privateigenen Kraftfahrzeugs
Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Arbeitgeber oder bei der MAV.
Kilometerpauschale
Die Kilometerpauschale für privateigene Kraftfahrzeuge bei dienstlicher Nutzung beträgt seit dem 1. Januar 2009 35 Cent (bisher 30).
Beschwerdestelle zum Gleichstellungsgesetz
Für unseren Kirchenbezirk ist beim Evang. Oberkirchenrat eine Beschwerdestelle eingerichtet zum Allgemeinen Gleichstellungsgesetz. Falls es also diesbezüglich Probleme gibt, bitte an den OKR wenden.
Pflege von Angehörigen
Bei Pflege von Angehörigen gibt es für kirchliche Mitarbeiter Anspruch auf Freistellung von der Arbeit. Näheres bitte bei der MAV erfragen.