Ausblick vom Dekanat auf dem Schlossberg in Herrenberg in Richtung Oberes Gäu - Bondorf und Nebringen

Grundlagen der Arbeit

Die Mitarbeitervertretung (MAV) ist der Betriebsrat der Kirche.
Sieben Beschäftigte im Kirchenbezirk Herrenberg werden als berufliche Interessensvertretung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für eine Legislaturperiode von vier Jahren gewählt.

Wie jeder Betriebsrat auch, hat die MAV darauf zu achten, dass in Bezug auf das Arbeitsverhältnis geltende Gesetze und Verordnungen eingehalten werden.

Beschwerden, Anfragen und Anregungen von Beschäftigten hat die MAV entgegenzunehmen und gegebenenfalls mit der Dienststellenleitung (zumeist der Kirchengemeinderat oder Pfarrer) auf deren Erledigung hinzuwirken.

Gesetzliche Grundlagen

MVG = Mitarbeitervertretungsgesetz

Regelt die Rechte und Pflichten der MAV, sowie die Zusammenarbeit der Dienstgeber mit der MAV. Auf dieser Grundlage vertritt die MAV die Belange der Beschäftigten. In vielen Angelegenheiten hat die MAV ein Mitbestimmungs- oder Mitberatungsrecht.

KAO = Kirchliche Anstellungsordnung

Für die Beschäftigten gilt die Kirchliche Anstellungsordnung (KAO), die in weiten Teilen dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) entspricht.
Darüber hinaus gelten auch weitere allgemeine Regelungen und Gesetze für die Beschäftigungsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.